Allgemeine Geschäftsbedingungen.
roombeats – ein Angebot der audiohub GmbH
Stand: 06.10.2026
Inhalt
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der
audiohub GmbH
Schallstr. 13–17
50931 Köln Deutschland
(nachfolgend „Anbieter“, „audiohub“ oder „wir“)
und dem Kunden über den Erwerb von Beschallungslizenzen für Musiktitel über das Online-Angebot roombeats.
1.2 „roombeats“ ist eine Marke und ein Angebot der audiohub GmbH. Vertragspartner des Kunden ist ausschließlich die audiohub GmbH.
1.3 Das Angebot von roombeats richtet sich ausschließlich an
a) Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln,
b) juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen, insbesondere Behörden, Schulen und sonstige öffentliche Einrichtungen, sowie
c) eingetragene Vereine, Stiftungen und sonstige rechtsfähige Körperschaften, soweit sie im Rahmen ihrer satzungsmäßigen oder wirtschaftlichen Tätigkeit handeln.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Kunden mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland und deutscher Rechnungsadresse. Die lizenzierten Titel dürfen ausschließlich an Standorten und bei Veranstaltungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wiedergegeben werden.
Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist nicht vorgesehen.
1.4 Der Kunde bestätigt im Bestellprozess ausdrücklich, dass er den Vertrag nicht als Verbraucher, sondern in einer der in Ziffer 1.3 genannten Eigenschaften schließt.
1.5 Kunden, die weder Unternehmer noch öffentliche Hand sind
Ist der Kunde weder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB noch juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen – etwa ein nicht wirtschaftlich tätiger Verein oder eine Stiftung –, finden die Klauselverbote der §§ 308 und 309 BGB auf dieses Vertragsverhältnis Anwendung. Für diese Kunden gilt ergänzend:
a) Die Rügepflicht nach § 12.4 findet keine Anwendung.
b) Der Gerichtsstand nach § 19.2.1 findet keine Anwendung; es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
1.6 Verbraucher
Sollte im Einzelfall gleichwohl ein Verbraucher Vertragspartner werden, gelten die zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften vorrangig vor abweichenden Regelungen dieser AGB.
1.7 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
2.1 Der Anbieter stellt über roombeats kuratierte Zusammenstellungen von Musiktiteln (nachfolgend „Sets“) zum Download bereit und räumt dem Kunden hieran Nutzungsrechte zur öffentlichen Wiedergabe nach Maßgabe der erworbenen Lizenz ein.
2.2 Die angebotenen Musiktitel werden nicht von Verwertungsgesellschaften wahrgenommen. Einzelheiten zur Rechteinhaberschaft, zum Umfang der hierauf bezogenen Zusagen und zum Lizenzgebiet regelt § 9.
2.3 Gegenstand des Vertrages ist die Einräumung von Nutzungsrechten an den Musiktiteln sowie die Überlassung der diese Titel verkörpernden Dateien. Ein Erwerb von Eigentums- oder Urheberrechten an den Musiktiteln findet nicht statt.
2.4 Zum Leistungsumfang gehören neben den Audiodateien:
- ein auf den Lizenznehmer ausgestelltes Lizenzdokument mit individuellem Lizenzschlüssel,
- eine GEMA-Freistellungserklärung einschließlich der Angaben zu den Widersprüchen gegen die Einbeziehung in kollektive Lizenzen mit erweiterter Wirkung (EKL) nach §§ 51 ff. VGG,
- eine vollständige Titelliste (Setlist) zu dem erworbenen Set,
- Wiedergabelisten in gängigen Formaten (z. B. M3U).
2.5 Die konkrete Zusammensetzung des jeweiligen Sets ergibt sich aus der Produktbeschreibung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses sowie aus der dem Lizenzdokument beigefügten Titelliste. Je nachdem, welche Sets ein Kunde erwirbt, können diese auf denselben Kompositionen beruhen, die dann in eigenständiger stilistischer, instrumentaler und arrangementbezogener Umsetzung enthalten sind. Dies entspricht der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit.
§ 3 Vertragsschluss
3.1 Die Darstellung der Sets auf den Seiten von roombeats stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben.
3.2 Der Kunde gibt durch Anklicken des Bestellbuttons „Zahlungspflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Lizenzvertrages ab.
3.3 Vor Absendung der Bestellung kann der Kunde seine Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Sämtliche Eingaben werden vor der verbindlichen Abgabe der Bestellung in einer Bestellübersicht zusammengefasst und können noch korrigiert werden.
3.4 Der Anbieter nimmt das Angebot des Kunden nach Abgabe der Bestellung an, sofern kein Ablehnungsgrund nach Ziffer 3.5 vorliegt. Die Annahme erfolgt durch Übersendung der Bestellbestätigung per E-Mail, spätestens durch die Bereitstellung der bestellten Leistung im Kundenkonto. Mit Zugang der Bestellbestätigung kommt der Vertrag zustande.
Bei Sofortzahlung (§ 5.3) setzt die Annahme voraus, dass der Zahlungsvorgang vom eingesetzten Zahlungsdienstleister erfolgreich bestätigt wird. Beim Kauf auf Rechnung erfolgt die Annahme unabhängig vom Zahlungseingang; § 5.5 b) bleibt unberührt.
3.5 Der Anbieter nimmt das Angebot nicht an, wenn
a) der Zahlungsvorgang vom Zahlungsdienstleister abgelehnt wird, fehlschlägt oder nicht innerhalb angemessener Zeit bestätigt wird,
b) die Angaben des Kunden unvollständig oder erkennbar unrichtig sind,
c) die Voraussetzungen nach § 1.3 nicht vorliegen, oder
d) ein sonstiger sachlicher Grund die Ablehnung rechtfertigt.
In diesen Fällen unterbleiben Bestellbestätigung und Bereitstellung; ein Vertrag kommt nicht zustande. Bereits geleistete oder autorisierte Zahlungen werden unverzüglich erstattet bzw. freigegeben. Der Anbieter informiert den Kunden über die Ablehnung per E-Mail.
3.6 Der Anbieter übersendet dem Kunden mit der Bestellbestätigung die Rechnung als PDF-Datei. Die AGB in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung sind über den in der Bestellbestätigung enthaltenen Link abrufbar und können vom Kunden gespeichert und ausgedruckt werden. Vertragssprache ist Deutsch.
§ 4 Registrierung und Kundenkonto
4.1 Der Erwerb von Lizenzen setzt die Registrierung eines Kundenkontos voraus.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung und im weiteren Verlauf des Vertragsverhältnisses wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und Änderungen unverzüglich in seinem Kundenkonto zu aktualisieren.
4.3 Der Kunde hat seine Zugangsdaten vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Für sämtliche Handlungen, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten vorgenommen werden, haftet der Kunde, sofern er die unberechtigte Nutzung zu vertreten hat. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter eine ihm bekannt gewordene missbräuchliche Nutzung unverzüglich anzuzeigen.
4.4 Der Anbieter behält sich vor, die Freischaltung eines Kundenkontos ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht.
4.5 Löschung durch den Kunden
4.5.1 Der Kunde kann sein Kundenkonto jederzeit löschen lassen.
4.5.2 Mit der Löschung des Kundenkontos entfällt der Zugang zu sämtlichen dort hinterlegten Inhalten, insbesondere zu Audiodateien, Lizenzunterlagen, GEMA-Freistellungserklärungen und Titellisten. Eine Wiederherstellung dieser Inhalte durch den Anbieter ist nach Durchführung der Löschung nicht möglich.
4.5.3 Der Anbieter weist den Kunden vor Durchführung der Löschung ausdrücklich auf die Folgen nach Ziffer 4.5.2 hin und gibt ihm Gelegenheit, alle Dateien und Dokumente zuvor zu sichern. Der Kunde ist verpflichtet, diese Sicherung vorzunehmen.
4.6 Beendigung durch den Anbieter
4.6.1 Der Anbieter kann das Kundenkonto mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform kündigen. Er kündigt die Beendigung rechtzeitig vor deren Wirksamwerden an und weist den Kunden auf die Möglichkeit hin, sämtliche Dateien und Dokumente herunterzuladen und zu sichern.
4.6.2 Der Anbieter stellt sicher, dass der Kunde vor Wirksamwerden der Beendigung während eines Zeitraums von mindestens 30 Tagen Zugang zu allen von ihm bezahlten Dateien und Nachweisen hat, um diese vollständig herunterzuladen.
4.6.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 16) bleibt unberührt. Auch in diesem Fall räumt der Anbieter dem Kunden – soweit dies im Hinblick auf den Kündigungsgrund zumutbar ist – eine angemessene Frist zum Herunterladen der bezahlten Inhalte ein.
4.7 Bereits erworbene Nutzungsrechte bleiben von der Beendigung des Kundenkontos unberührt. Der Kunde bleibt für die Aufbewahrung seiner Lizenznachweise selbst verantwortlich.
§ 5 Preise und Zahlung
5.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website angegebenen Preise.
5.2 Die Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer der Bundesrepublik Deutschland.
5.3 Zahlungsarten
5.3.1 Die jeweils verfügbaren Zahlungsarten werden dem Kunden im Bestellprozess angezeigt. Der Anbieter setzt hierfür einen Zahlungsdienstleister ein. Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart besteht nicht.
5.3.2 Diese AGB unterscheiden zwei Kategorien:
a) Sofortzahlung sind alle Zahlungsarten, bei denen der Zahlungsvorgang bereits im Rahmen der Bestellung ausgelöst und vom Zahlungsdienstleister bestätigt oder abgelehnt wird, beispielsweise Kreditkarte, PayPal, Sofortüberweisung, iDEAL oder Bancontact.
b) Kauf auf Rechnung ist die Zahlung nach Vertragsschluss aufgrund einer vom Anbieter übersandten Rechnung.
5.3.3 Der Kauf auf Rechnung erfordert eine vorherige Freischaltung durch den Anbieter; ein Anspruch hierauf besteht nicht.
5.4 Fälligkeit
a) Bei Sofortzahlung löst der Kunde die Zahlung bereits mit Abgabe der Bestellung aus. Der Zahlungsanspruch des Anbieters wird mit Vertragsschluss (§ 3.4) fällig; die Abwicklung erfolgt im Rahmen der gewählten Zahlungsart. Kommt kein Vertrag zustande, gilt § 3.5.
b) Bei Kauf auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5.5 Bereitstellung in Abhängigkeit von der Zahlung
a) Bei Sofortzahlung werden Audiodateien, Wiedergabelisten, Lizenzdokument, GEMA-Freistellungserklärung und Titelliste unverzüglich nach Vertragsschluss im Kundenkonto bereitgestellt.
b) Bei Kauf auf Rechnung werden Audiodateien und Wiedergabelisten unverzüglich nach Vertragsschluss bereitgestellt. Lizenzdokument, GEMA-Freistellungserklärung und Titelliste werden unverzüglich, spätestens innerhalb eines Werktages nach Eingang des vollständigen Rechnungsbetrages auf dem Konto des Anbieters bereitgestellt.
c) Benötigt der Kunde die Nachweise nach Buchstabe b) bereits vor Zahlungseingang, insbesondere im Fall einer angekündigten oder laufenden Prüfung durch eine Verwertungsgesellschaft, stellt der Anbieter sie auf Anfrage vorab bereit.
5.6 Rechteeinräumung und Zahlung
Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung der Lizenzgebühr. Bis zum vollständigen Zahlungseingang ist dem Kunden die vertragsgemäße Nutzung widerruflich gestattet. Der Anbieter kann diese Gestattung widerrufen, wenn der Kunde mit der Zahlung in Verzug gerät und trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung nicht zahlt.
5.7 Rechnungen werden elektronisch als PDF mit eingebettetem strukturiertem Datensatz (ZUGFeRD/Factur-X) per E-Mail übermittelt. Mit Vertragsschluss stimmt der Kunde dieser Übermittlungsform zu.
5.8 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Kunde kann gegen Forderungen des Anbieters aufrechnen, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Anbieter anerkannt sind oder soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, insbesondere mit Ansprüchen wegen mangelhafter Leistung. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5.9 Aktionscodes
Der Anbieter kann Aktions- und Rabattcodes ausgeben. Sie sind nur innerhalb des angegebenen Zeitraums und für die angegebenen Produkte einlösbar, nicht mit anderen Codes kombinierbar und nicht auszahlbar. Die Mengenstaffel nach § 7.1.2 bleibt unberührt; Aktionscodes und Mengennachlass werden nebeneinander gewährt. Dabei wird zunächst die Mengenstaffel angewendet; ein Aktionscode wirkt auf die sich daraus ergebende Zwischensumme. Der Code ist im Bestellprozess einzugeben; eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich. Personalisierte Codes sind nicht übertragbar. Wird eine Bestellung rückabgewickelt, lebt ein hierfür eingelöster Code nicht wieder auf, soweit sein Gültigkeitszeitraum abgelaufen ist.
§ 6 Bereitstellung der Leistung
6.1 Die Bereitstellung erfolgt nach Maßgabe des § 5.5 im Kundenkonto zum Download. Der Kunde erhält hierüber eine Benachrichtigung per E-Mail.
6.2 Der Kunde ist für die technischen Voraussetzungen zur Nutzung des Angebots (insbesondere Internetzugang, Endgeräte, Abspielsoftware, Wiedergabeanlage) selbst verantwortlich und trägt die hierfür anfallenden Kosten.
6.3 Soweit der Anbieter zukünftig eine Wiedergabe der lizenzierten Titel über das Kundenkonto (Streaming) anbietet, erfolgt diese im Rahmen der jeweils erworbenen Lizenz und nach Maßgabe dieser AGB.
6.4 Der Anbieter ist bemüht, das Online-Angebot durchgehend verfügbar zu halten. Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit besteht nicht. Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen oder technische Störungen können zu vorübergehenden Einschränkungen führen. Die Verfügbarkeit des Online-Angebots ist für die Nutzung bereits heruntergeladener Titel ohne Bedeutung.
6.5 Gesetzliche Ansprüche des Kunden wegen verzögerter oder unterbliebener Bereitstellung bleiben unberührt.
§ 7 Lizenzarten und Umfang der Nutzungsrechte
7.1 Allgemeines
7.1.1 Der Kunde erhält an den Titeln des erworbenen Sets ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht zur öffentlichen Wiedergabe im Umfang der jeweils erworbenen Lizenz. Das Nutzungsrecht gilt für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Es ist zeitlich unbefristet, soweit sich aus der jeweiligen Lizenzart nichts Abweichendes ergibt; bei der Event-Lizenz ist die Nutzung auf den im Lizenzdokument bezeichneten Veranstaltungszeitraum begrenzt (Ziffer 7.3). Der konkrete Umfang ergibt sich aus dieser Regelung sowie aus dem individuellen Lizenzdokument. Zur Reichweite der Zusagen des Anbieters gilt § 9.7.
7.1.2 Rabattstaffel
Eine Lizenz umfasst jeweils eine Playlist für einen Standort beziehungsweise eine Veranstaltung. Erwirbt der Kunde im Rahmen einer Bestellung mehrere Lizenzen, gewährt der Anbieter einen Nachlass auf den jeweils ausgewiesenen Preis wie folgt: für die zweite Lizenz 25 %, für jede weitere Lizenz 50 %. Der Nachlass wird im Warenkorb vor Abgabe der Bestellung ausgewiesen. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Bestellung ausgewiesenen Preise und Nachlässe.
7.2 Standort-Lizenz
7.2.1 Die Standort-Lizenz berechtigt zur dauerhaften Wiedergabe der lizenzierten Titel als Hintergrundmusik an der im Lizenzdokument benannten Standort-Adresse des Lizenznehmers in der Bundesrepublik Deutschland, beispielsweise in Geschäft, Restaurant, Hotel, Bar, Café, Wellnessbereich, Spa, Schwimmbad, Fitnessstudio, Solarium, Friseursalon, Praxis, Wartebereich oder Behörde.
7.2.2 Die Lizenz gilt jeweils für eine Standort-Adresse. Erstreckt sich der Betrieb des Lizenznehmers unter derselben Adresse über mehrere Etagen oder mehrere Räume, sind diese von der Lizenz umfasst.
7.2.3 Außenflächen
Zum lizenzierten Standort gehörende Außenflächen, die der Lizenznehmer betrieblich nutzt (z. B. Terrasse, Außengastronomie, Vorplatz, Biergarten, Innenhof), sind von der Standort-Lizenz umfasst.
7.2.4 Kurse und angeleitete Angebote
Von der Standort-Lizenz umfasst ist auch die Wiedergabe im Rahmen von Kursen und angeleiteten Angeboten, die der Lizenznehmer an der lizenzierten Standort-Adresse durchführt (z. B. Fitness-, Yoga-, Tanz-, Reha- oder Gymnastikkurse).
7.2.5 Mehrere Betriebsstätten unter derselben Straßenbezeichnung, aber unterschiedlichen Hausnummern gelten als getrennte Standorte und erfordern jeweils eine eigene Lizenz.
7.2.6 Befinden sich unter einer Adresse mehrere rechtlich selbständige Betriebe (z. B. in einem Einkaufszentrum, Kaufhaus oder Gewerbekomplex), gilt die Lizenz nur für den Betrieb des Lizenznehmers. Eine für Gemeinschaftsflächen (z. B. Mall, Foyer, Passage) erworbene Lizenz berechtigt nicht zur Wiedergabe innerhalb der dort ansässigen einzelnen Betriebe; diese benötigen jeweils eine eigene Lizenz.
7.2.7 Veranstaltungen am lizenzierten Standort
Veranstaltungen, die der Lizenznehmer an der lizenzierten Standort-Adresse selbst ausrichtet (z. B. Jubiläen, Aktionstage, Betriebsfeiern), sind von der Standort-Lizenz mit umfasst. Dies gilt auch für Veranstaltungen Dritter am lizenzierten Standort, soweit der Lizenznehmer die Wiedergabe selbst vornimmt, insbesondere über die vorhandene Beschallungsanlage. Nimmt ein Dritter die Wiedergabe selbst vor, etwa mit eigener Technik oder eigener Programmauswahl, benötigt er eine eigene Lizenz. Für Veranstaltungen außerhalb der lizenzierten Standort-Adresse ist eine Event-Lizenz erforderlich.
7.2.8 Standortwechsel
Verlegt der Lizenznehmer seinen Betrieb an eine andere Adresse innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, teilt er dies dem Anbieter in Textform per E-Mail mit. Der Anbieter stellt sodann ein aktualisiertes Lizenzdokument aus. Eine gleichzeitige Nutzung an alter und neuer Adresse ist nicht gestattet. Eine Umschreibung auf eine Adresse außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist nicht möglich.
7.3 Event-Lizenz
7.3.1 Die Event-Lizenz berechtigt zur Wiedergabe der lizenzierten Titel als Hintergrundmusik im Rahmen der im Lizenzdokument bezeichneten Veranstaltung des Lizenznehmers in der Bundesrepublik Deutschland und innerhalb des dort angegebenen Zeitraums.
7.3.2 Eine Veranstaltung im Sinne dieser Lizenz darf einen zusammenhängenden Zeitraum von höchstens zehn Kalendertagen umfassen. Für längere oder weitere Veranstaltungen ist jeweils eine zusätzliche Lizenz erforderlich.
7.3.3 Spielorte
Die Event-Lizenz berechtigt zur Wiedergabe an jeweils einem Spielort zur selben Zeit. Wechselnde Spielorte im Rahmen einer zusammenhängenden Veranstaltung (z. B. Roadshow, Promotiontour, mobile Aktion) sind umfasst, solange die Wiedergabe nicht gleichzeitig an mehreren Orten erfolgt und der Gesamtzeitraum zehn Kalendertage nicht überschreitet. Erfolgt die Wiedergabe gleichzeitig an mehreren Spielorten (z. B. mehrere Bühnen oder Zelte auf einem Veranstaltungsgelände, parallele Standorte einer Aktion), ist für jeden weiteren Spielort eine zusätzliche Lizenz erforderlich. Sämtliche Spielorte müssen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegen.
7.3.4 Mehrere Beteiligte bei einer Veranstaltung
Die Lizenz gilt für den im Lizenzdokument benannten Lizenznehmer. Richten mehrere rechtlich selbständige Beteiligte eine Veranstaltung gemeinsam aus oder sind sie mit eigenen Bereichen daran beteiligt (z. B. Aussteller auf einer Messe, Stände auf einem Markt oder Stadtfest), benötigt jeder Beteiligte, der eigene Musik wiedergibt, eine eigene Lizenz. Eine vom Veranstalter erworbene Lizenz für die allgemeine Beschallung des Veranstaltungsgeländes berechtigt nicht zur Wiedergabe in den Bereichen der einzelnen Beteiligten.
7.3.5 Die Lizenz gilt für Veranstaltungen, die der Lizenznehmer in Ausübung einer der in Ziffer 1.3 genannten Tätigkeiten ausrichtet, beispielsweise Firmenfeiern, Messen, Tagungen, Betriebsfeste, Vereinsfeste, Schulfeste oder Veranstaltungen öffentlicher Einrichtungen.
7.3.6 Die Event-Lizenz gilt für die Beschallung von Veranstaltungen. Sie umfasst nicht die musikalische Darbietung als solche, etwa bei Konzerten oder Aufführungen, bei denen die Musik im Mittelpunkt steht.
7.3.7 Verschiebung oder Absage der Veranstaltung
Wird die lizenzierte Veranstaltung verschoben, schreibt der Anbieter die Lizenz auf Mitteilung des Lizenznehmers in Textform einmalig kostenfrei auf den neuen Zeitraum um. Die Mitteilung soll vor dem ursprünglichen Veranstaltungsbeginn erfolgen. Wird die Veranstaltung abgesagt, kann der Lizenznehmer die Lizenz stattdessen einmalig kostenfrei auf eine andere eigene Veranstaltung übertragen lassen. Der Antrag auf Übertragung ist innerhalb von zwölf Monaten in Textform zu stellen; die Ersatzveranstaltung selbst kann auch nach Ablauf dieser Frist stattfinden. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Absagemitteilung beim Anbieter, spätestens mit dem ursprünglich vorgesehenen Veranstaltungsbeginn. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Lizenzgebühr besteht in beiden Fällen nicht. Gesetzliche Rücktritts- und Erstattungsansprüche des Kunden sowie die Regelungen der §§ 10, 12 und 15 bleiben unberührt.
7.4 Ausdrücklich zulässige Nutzungen
Unabhängig von den Beschränkungen des § 8 ist dem Kunden gestattet:
a) aus den lizenzierten Titeln eigene Wiedergabelisten zusammenzustellen, deren Reihenfolge zu ändern, ihre Länge anzupassen sowie einzelne Titel von der Wiedergabe auszunehmen;
b) die Dateien auf die für die Wiedergabe am lizenzierten Standort bzw. bei der lizenzierten Veranstaltung erforderlichen Endgeräte und Speichermedien zu übertragen (z. B. Computer, Mediaplayer, USB-Datenträger, CD, Musikanlage) und hierfür die notwendigen Vervielfältigungen vorzunehmen;
c) angemessene Sicherungskopien zum eigenen Gebrauch anzufertigen und aufzubewahren;
d) die Dateien in ein anderes Dateiformat zu konvertieren, soweit dies für die Wiedergabe erforderlich ist;
e) die Wiedergabe durch eigene Mitarbeitende oder durch vom Lizenznehmer beauftragte Dritte (z. B. Veranstaltungstechnik) vornehmen zu lassen; der Lizenznehmer bleibt für die Einhaltung dieser AGB verantwortlich;
f) übliche wiedergabebezogene Anpassungen vorzunehmen, insbesondere Lautstärkeanpassung, Lautstärkennormalisierung, Überblendungen zwischen Titeln (Crossfade), Ein- und Ausblenden sowie Klangregelung über Equalizer der Wiedergabeanlage;
g) die Dateien auf einem zentralen, betriebsinternen Speicher (z. B. Musikserver oder NAS) abzulegen, sofern die Wiedergabe ausschließlich an lizenzierten Standorten bzw. bei lizenzierten Veranstaltungen erfolgt und der Zugriff auf die Dateien auf die nach Buchstabe e) berechtigten Personen beschränkt bleibt. Der Lizenznehmer trifft angemessene Vorkehrungen gegen den Zugriff unbefugter Dritter.
Die nach Buchstabe a) erstellten Wiedergabelisten sind keine Compilation im Sinne des § 8.1 d). Die nach Buchstabe f) zulässigen Anpassungen sind keine Bearbeitung im Sinne des § 8.1 d). Eine darüber hinausgehende Bearbeitung der Musiktitel ist von Ziffer 7.4 nicht umfasst.
7.5 Lizenznehmer und Vertragspartner
7.5.1 Der Kunde kann im Bestellprozess einen vom Rechnungsempfänger abweichenden Lizenznehmer benennen.
7.5.2 Vertragspartner des Anbieters und zur Zahlung verpflichtet ist in diesem Fall der Besteller. Inhaber der eingeräumten Nutzungsrechte ist der im Lizenzdokument benannte Lizenznehmer.
7.5.3 Der Besteller sichert zu, zur Benennung des Lizenznehmers berechtigt zu sein.
7.5.4 Die für den Lizenznehmer maßgeblichen Lizenzbedingungen sind Bestandteil des Lizenzdokuments und werden dort vollständig wiedergegeben. Der Besteller ist verpflichtet, dem benannten Lizenznehmer das Lizenzdokument vor Aufnahme der Nutzung zur Verfügung zu stellen.
7.5.5 Zustimmung des Lizenznehmers
Die Nutzungsrechte entstehen zugunsten des benannten Lizenznehmers erst, wenn dieser die Lizenzbedingungen in Textform anerkannt hat. Die Anerkennung kann über den vom Anbieter bereitgestellten Bestätigungsvorgang oder durch eine Erklärung in Textform gegenüber dem Anbieter erfolgen. Bis zur Anerkennung ist eine Nutzung durch den Lizenznehmer nicht gestattet.
7.5.6 Verantwortlichkeit des Bestellers
Der Besteller haftet für eigene schuldhafte Pflichtverletzungen, insbesondere für die unzutreffende Benennung des Lizenznehmers und für die Verletzung seiner Pflichten nach den Ziffern 7.5.3 und 7.5.4. Darüber hinaus haftet er für ein Verhalten des Lizenznehmers nur, soweit dieser bei der Nutzung als sein Erfüllungsgehilfe handelt oder der Besteller das Verhalten aus einem sonstigen Grund zu vertreten hat. Nach Anerkennung der Lizenzbedingungen durch den Lizenznehmer (Ziffer 7.5.5) ist dieser für die Einhaltung der Lizenzbedingungen selbst verantwortlich.
7.5.7 Eine nachträgliche Übertragung der Lizenz oder der eingeräumten Nutzungsrechte auf Dritte – auch im Wege der Veräußerung oder Verpachtung des Betriebes – ist ausgeschlossen, sofern der Anbieter nicht in Textform zustimmt. Die Zustimmung wird nicht ohne sachlichen Grund verweigert.
§ 8 Nutzungsbeschränkungen
8.1 Soweit sich aus § 7.4 nichts Abweichendes ergibt, ist dem Kunden insbesondere untersagt:
a) die Nutzung der Musik in Videos, Filmen, Podcasts, Hörbüchern, Werbespots, Präsentationen, Apps, Spielen, Telefonwarteschleifen oder sonstigen medialen Produktionen;
b) die Nutzung der Musik in Streamingportalen, Radio- oder Fernsehprogrammen, Internetradios, Livestreams oder sonstigen Sendungen und Diensten;
c) die Nutzung der Musik in Produkten, die zum Verkauf oder zur sonstigen Verwertung bestimmt sind;
d) jede Bearbeitung der Musik, insbesondere Remixe, das Hinzufügen von Gesang, Rap oder Instrumenten, die Erstellung und Verbreitung von Compilations als eigenständiges Produkt sowie die Verwendung als Grundlage eigener Musikproduktionen;
e) der Verkauf, die Übertragung, die Unterlizenzierung, das Verleihen, Teilen oder Verschenken der Lizenz oder der Musikdateien;
f) das Zugänglichmachen der Musik gegenüber Dritten, insbesondere als Download, in Bibliotheken, Datenbanken, Software, Templates, Baukastensystemen oder Quelldateien;
g) die Bereitstellung der Musik unter einer freien Lizenz (z. B. Creative Commons) oder als gemeinfreies Werk;
h) die Nutzung der Musik in einem Kontext, der gegen geltendes Recht verstößt, insbesondere in Zusammenhang mit politischem oder religiösem Extremismus, Volksverhetzung, Rassismus oder Gewaltverherrlichung;
i) Wiedergabe der Musik außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
8.2 Dem Kunden ist es untersagt, die lizenzierten Musiktitel – ganz oder in Teilen, einzeln oder als Bestandteil anderer Inhalte – bei Verwertungsgesellschaften, Musikdatenbanken oder Audio-Fingerprinting-Systemen (z. B. Content ID, Facebook Rights Manager) anzumelden oder anmelden zu lassen, auch nicht über Digitalvertriebe oder Dienstleister (z. B. AdRev, DistroKid, TuneCore, CD Baby, Identifyy, HAAWK, iMusician, Feiyr).
8.3 Technische Schutzmaßnahmen
Der Kunde wird technische Schutzmaßnahmen des Anbieters, insbesondere Beschränkungen der Download- oder Wiedergabemöglichkeit von Hörproben und Streaming-Inhalten, weder umgehen noch Dritten die Umgehung ermöglichen. Die nach § 7.4 zulässigen Nutzungen bleiben hiervon unberührt.
8.4 Die vorstehenden Beschränkungen gelten unabhängig davon, ob die Nutzung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt.
§ 9 Rechteinhaberschaft, Reichweite der Zusagen und Lizenzgebiet
9.1 Rechteinhaberschaft
9.1.1 Sämtliche Rechte an den Werken und an den Aufnahmen der lizenzierten Titel, die für die Einräumung der in diesen AGB beschriebenen Nutzungsrechte erforderlich sind, liegen beim Anbieter. Weitere Rechteinhaber, insbesondere weitere ausübende Künstler, bestehen nicht. Der Anbieter ist berechtigt, Dritten im eigenen Namen Nutzungsrechte hieran einzuräumen.
9.1.2 Die den lizenzierten Titeln zugrunde liegenden Werke, also Kompositionen und Liedtexte, stammen von einer natürlichen Person (nachfolgend „der Urheber"), die im Lizenzdokument benannt ist. Die zugrunde liegenden Vereinbarungen liegen schriftlich vor. Der Anbieter legt auf Anforderung die zum Nachweis der Rechteinhaberschaft erforderlichen Auszüge vor. Ein Anspruch auf Vorlage der vollständigen internen Vereinbarungen besteht nicht.
9.2 Keine Wahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften
9.2.1 Weder der Urheber noch der Anbieter sind Mitglied der GEMA, der GVL oder einer anderen in- oder ausländischen Verwertungsgesellschaft; mit keiner solchen Gesellschaft besteht ein Wahrnehmungsvertrag.
9.2.2 Der Urheber und der Anbieter haben der Einbeziehung ihrer gegenwärtigen und zukünftigen Werke, Darbietungen und Aufnahmen in kollektive Lizenzen mit erweiterter Wirkung nach §§ 51 ff. VGG gegenüber der GEMA und der GVL ausdrücklich widersprochen. Der Eingang der Widersprüche ist jeweils bestätigt. Die Bestätigungsdaten und, soweit vorhanden, die Vorgangsnummern sind in der GEMA-Freistellungserklärung ausgewiesen.
9.3 Keine weiteren Zahlungen des Kunden
Mit der vollständigen Zahlung der Lizenzgebühr sind sämtliche Zahlungen für die vertragsgemäße Nutzung der lizenzierten Titel abgegolten. Der Kunde schuldet für diese Nutzung keine weiteren Zahlungen, weder an den Anbieter noch an den Urheber noch an eine Verwertungsgesellschaft. Zur räumlichen Reichweite dieser Zusage gilt § 9.7.
9.4 Fortbestand der Nutzungsrechte und Vorsorge für einen späteren Beitritt
9.4.1 Die dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte bleiben auch im Falle eines späteren Beitritts des Urhebers oder des Anbieters zu einer Verwertungsgesellschaft oder einer späteren Rechtewahrnehmung durch eine Verwertungsgesellschaft in vollem Umfang bestehen. Sie werden hierdurch weder rückwirkend aufgehoben noch eingeschränkt.
9.4.2 Ein späterer Beitritt des Urhebers oder des Anbieters zu einer Verwertungsgesellschaft begründet für die bereits lizenzierte Nutzung keine erneute Zahlungspflicht des Kunden.
9.4.3 Der Anbieter verpflichtet sich gegenüber dem Kunden, bei einem etwaigen späteren Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages mit einer Verwertungsgesellschaft die bereits eingeräumten Nutzungsrechte von der Rechteeinräumung an die Verwertungsgesellschaft auszunehmen. Eine entsprechende Verpflichtung des Urhebers hat der Anbieter mit diesem vertraglich vereinbart.
9.5 Keine Garantie
Die Angaben und Zusagen nach den Ziffern 9.1 bis 9.4 stellen keine Garantie im Sinne des § 443 BGB und keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie dar. Eine Garantie wird nur übernommen, wenn sie ausdrücklich und in Textform als solche bezeichnet ist.
Die nach diesem Vertrag vereinbarten Leistungspflichten des Anbieters sowie die gesetzlichen Rechte des Kunden bei deren Verletzung, insbesondere die Mängelrechte nach § 12 und die Ansprüche nach § 13, bleiben unberührt.
9.6 Reichweite der Nachweise
Das Lizenzdokument, die GEMA-Freistellungserklärung und die Titelliste beziehen sich ausschließlich auf die dort aufgeführten Musiktitel und die jeweils erworbene Lizenz. Sie stellen keine Freistellung für andere Musiktitel, Rundfunkprogramme, Streamingdienste, Playlists Dritter oder sonstiges von Verwertungsgesellschaften wahrgenommenes Repertoire dar. Soweit gesetzlich erforderlich, bleibt der Kunde für die Anmeldung der Musiknutzung gegenüber Verwertungsgesellschaften sowie für die Beachtung sonstiger rechtlicher Anforderungen an seinen Betrieb selbst verantwortlich. Eine allgemeine Anmeldepflicht für jede Musiknutzung ist mit dieser Regelung nicht verbunden.
Werden neben den lizenzierten Titeln weitere Musikquellen wiedergegeben, etwa Radio, Fernsehen, Streamingdienste oder Tonträger Dritter, bleibt der Kunde hierfür gegenüber Verwertungsgesellschaften in vollem Umfang anmelde- und vergütungspflichtig.
9.7 Lizenzgebiet und Reichweite der Zusagen
9.7.1 Das nach § 7.1.1 eingeräumte Nutzungsrecht gilt für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Der lizenzierte Standort beziehungsweise Veranstaltungsort muss innerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegen.
9.7.2 Eine Nutzung der lizenzierten Titel außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist nicht Gegenstand dieses Vertrages und nicht gestattet. Der Anbieter übernimmt für eine solche Nutzung keine Zusagen, insbesondere nicht dahingehend, dass nach dem jeweiligen nationalen Recht keine Ansprüche von Verwertungsgesellschaften oder sonstige Vergütungsansprüche bestehen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass in anderen Staaten gesetzliche Vergütungsansprüche bestehen können, die sich vertraglich nicht ausschließen lassen.
9.7.3 Die Angaben und Zusagen nach den Ziffern 9.1 bis 9.4 sowie die Unterstützung nach § 14 beziehen sich auf die Nutzung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
9.7.4 Der Anbieter kann sein Angebot künftig auf weitere Länder erstrecken. Maßgeblich ist die jeweils auf der Website und im Lizenzdokument ausgewiesene Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
§ 10 Freiwilliges Rückgaberecht
10.1 Der Anbieter räumt dem Kunden über die gesetzlichen Vorschriften hinaus freiwillig ein vertragliches Rückgaberecht ein. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht für die in § 1.3 genannten Kunden nicht. Von diesem Rückgaberecht zu unterscheiden ist das Kündigungsrecht nach § 15, das nur unter den dort genannten besonderen Voraussetzungen besteht.
10.2 Der Kunde kann binnen 14 Tagen ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Die Erklärung erfolgt in Textform (z. B. per E-Mail) an den Anbieter.
10.3 Das Rückgaberecht besteht nur, solange der Kunde das Lizenzdokument nicht heruntergeladen hat. Mit dem erstmaligen Download dieses Dokuments erlischt das Rückgaberecht. Der Anbieter weist den Kunden hierauf bereits vor Abgabe der Bestellung deutlich sichtbar hin. Der Zeitpunkt des Downloads wird vom Anbieter protokolliert.
10.4 Bei der Event-Lizenz erlischt das Rückgaberecht zudem mit Beginn der im Lizenzdokument bezeichneten Veranstaltung.
10.5 Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden nach § 12 sowie sonstige gesetzliche Rechte, insbesondere auf Schadensersatz und Rücktritt wegen einer Pflichtverletzung des Anbieters, bleiben vom Bestehen oder Erlöschen des freiwilligen Rückgaberechts unberührt.
10.6 Im Falle eines wirksamen Rücktritts nach dieser Regelung erstattet der Anbieter die geleistete Zahlung innerhalb von 14 Tagen über dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ist eine Erstattung über dieses Zahlungsmittel technisch nicht möglich, erfolgt sie per Überweisung auf ein vom Kunden zu benennendes Konto. Dem Kunden entstehen dadurch keine Kosten.
10.7 Mit Wirksamwerden des Rücktritts entfallen sämtliche eingeräumten Nutzungsrechte. Der Kunde ist verpflichtet, alle heruntergeladenen Audiodateien, Wiedergabelisten und sonstigen Bestandteile der Leistung einschließlich angefertigter Kopien unverzüglich vollständig zu löschen und jede weitere Nutzung zu unterlassen.
10.8 Dieses Rückgaberecht ist eine freiwillige Leistung des Anbieters. Der Anbieter behält sich vor, es für künftige Vertragsschlüsse zu ändern oder aufzuheben. Für bereits geschlossene Verträge gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
§ 11 Änderungen des Angebots
11.1 Der Anbieter behält sich vor, die Zusammenstellung der angebotenen Sets sowie einzelne darin enthaltene Titel für künftige Vertragsschlüsse zu ändern, insbesondere aus technischen Gründen, zur Qualitätsverbesserung, aus künstlerischen oder redaktionellen Erwägungen oder aufgrund rechtlicher Anforderungen.
11.2 Bereits erworbene Lizenzen und bereits heruntergeladene Dateien bleiben von Änderungen nach Ziffer 11.1 unberührt. Lädt der Kunde ein Set nach einer Änderung erneut herunter, erhält er die zum Zeitpunkt des erneuten Downloads aktuelle Fassung. Ein Anspruch auf erneute Bereitstellung einer früheren Fassung besteht nicht.
11.3 Ein Anspruch des Kunden auf unveränderten Fortbestand des Angebots besteht nicht. Die Regelungen zur Nacherfüllung (§ 12) bleiben unberührt.
§ 12 Gewährleistung
12.1 Der Anbieter leistet Gewähr dafür, dass die bereitgestellten Dateien technisch fehlerfrei nutzbar sind und die eingeräumten Nutzungsrechte frei von Rechten Dritter sind, die der vertragsgemäßen Nutzung entgegenstehen.
12.2 Nacherfüllung
12.2.1 Bei Mängeln ist der Anbieter zunächst zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Anbieters durch Beseitigung des Mangels, durch erneute Bereitstellung der betroffenen Datei oder – sofern ein einzelner Titel betroffen ist – durch Bereitstellung eines gleichwertigen Ersatztitels erfolgen.
12.2.2 Ein gleichwertiger Ersatztitel liegt vor, wenn er dem betroffenen Titel in Genre, Stimmung, Länge und Verwendungszweck im Wesentlichen entspricht.
12.3 Weitere Mängelrechte
Dem Kunden stehen die weiteren gesetzlichen Mängelrechte zu, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, der Anbieter sie verweigert, sie dem Kunden unzumutbar ist, eine dem Anbieter gesetzte angemessene Frist zur Nacherfüllung erfolglos abgelaufen ist oder eine Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
12.4 Untersuchungs- und Rügepflicht
Ist der Vertrag für beide Teile ein Handelsgeschäft im Sinne der §§ 343, 344 HGB, gilt § 377 HGB. Der Kunde hat die Leistung in diesem Fall unverzüglich nach Bereitstellung auf ihre technische Nutzbarkeit und Vollständigkeit zu untersuchen und offensichtliche Mängel unverzüglich in Textform anzuzeigen; versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Eine Pflicht zur rechtlichen Prüfung der Rechtekette oder der urheberrechtlichen Situation trifft den Kunden nicht.
12.5 Verjährung
Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren in zwölf Monaten ab Bereitstellung der Leistung. Diese Verkürzung gilt nicht für
a) Ansprüche wegen Rechtsmängeln, b) Ansprüche aus einer ausdrücklich in Textform übernommenen Garantie, c) Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, d) Ansprüche aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, e) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, f) die Fälle des § 438 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 BGB.
Für diese sowie gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 13 Haftung
13.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt
a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
b) bei der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
d) im Umfang einer ausdrücklich in Textform übernommenen Garantie,
e) bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
13.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
13.3 Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
13.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
13.5 Registrierungen durch Dritte
Unbeschadet der Regelungen in den Ziffern 13.1 bis 13.4 haftet der Anbieter nicht für Schäden, die ausschließlich darauf beruhen, dass ein Dritter lizenzierte Titel entgegen § 8.2 dieser AGB bei Verwertungsgesellschaften, Musikdatenbanken oder Audio-Fingerprinting-Systemen angemeldet hat. Eine eigene schuldhafte Pflichtverletzung des Anbieters wird hierdurch nicht ausgeschlossen; in diesem Fall haftet der Anbieter nach den Ziffern 13.1 bis 13.4. Der Anbieter verpflichtet sich, an der Lösung eines solchen Konflikts aktiv mitzuwirken und seinerseits gegen den Verstoß des Dritten vorzugehen.
13.6 Der Anbieter haftet nicht für Schäden, soweit diese darauf beruhen, dass der Kunde die Musik außerhalb des lizenzierten Umfangs genutzt, gegen die Nutzungsbeschränkungen nach § 8 verstoßen oder erforderliche Anmeldungen und Nachweise gegenüber Dritten unterlassen hat.
13.7 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 14 Unterstützung und Abstimmung bei Rückfragen Dritter
14.1 Wendet sich die GEMA, eine andere Verwertungsgesellschaft oder ein sonstiger Dritter wegen der lizenzierten Titel an den Kunden oder findet eine entsprechende Prüfung statt, unterstützt der Anbieter den Kunden unverzüglich und unentgeltlich. Kunde und Anbieter stimmen sich dabei nach den folgenden Regelungen ab. Gesetzliche Ansprüche beider Parteien bleiben unberührt.
14.2 Die Unterstützung durch den Anbieter umfasst insbesondere:
a) die Bereitstellung aktualisierter Nachweise nach § 2.4,
b) die Vorlage der Angaben zu den Widersprüchen nach § 9.2.2,
c) die Vorlage weiterer Nachweise zur Rechteinhaberschaft in dem für die Prüfung erforderlichen Umfang,
d) auf Wunsch des Kunden die Übernahme der organisatorischen Abwicklung und des Schriftverkehrs bis zur Klärung der Angelegenheit.
Der Anbieter benennt dem Kunden hierfür einen Ansprechpartner.
14.3 Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich in Textform, unterstützt ihn im erforderlichen Umfang und stellt ihm die relevanten Unterlagen zur Verfügung.
14.4 Verbindliche Erklärungen gegenüber dem Dritten gibt der Kunde nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Anbieter ab. Die Zustimmung wird nicht ohne sachlichen Grund verweigert.
14.5 Unabhängig hiervon kann der Kunde Maßnahmen ergreifen, die zur Wahrung von Fristen unaufschiebbar sind. Er informiert den Anbieter hierüber unverzüglich.
14.6 Eine Verpflichtung zur Übernahme von Gebühren, Kosten oder sonstigen Zahlungen ist mit diesem Paragraphen nicht verbunden; ebenso wenig die Übernahme der rechtlichen Vertretung des Kunden. Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden sowie die §§ 12 und 13 bleiben unberührt.
14.7 Wendet sich ein Dritter wegen einer Nutzung durch den Kunden an den Anbieter, gelten die Ziffern 14.3 bis 14.5 entsprechend zugunsten des Kunden. Beruht der Vorgang auf einer Nutzung, die den Bestimmungen dieser AGB widerspricht, stellt der Kunde den Anbieter von hieraus entstehenden Ansprüchen einschließlich erforderlicher Rechtsverteidigungskosten frei, soweit er die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
§ 15 Gesetzliche Änderungen
15.1 Ändern sich nach Vertragsschluss die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Rechtsprechung oder die Wahrnehmungs- und Tarifpraxis einer Verwertungsgesellschaft in einer Weise, die die vereinbarte Nutzung berührt, informiert der Anbieter den Kunden und sucht gemeinsam mit ihm nach einer Lösung.
15.2 Vorrang hat dabei die Fortsetzung des Vertrages. Der Anbieter passt hierzu die Lizenzunterlagen an oder stellt gleichwertige Ersatztitel bereit. Ist dies nicht ausreichend, bietet er dem Kunden ein anderes Set gleichen oder höheren Wertes an, dessen Nutzung unbeeinträchtigt ist.
15.3 Lässt sich die Nutzung auf diesem Weg nicht fortsetzen, kann jede Partei den betroffenen Lizenzvertrag in Textform kündigen. Der Kunde stellt die Nutzung ein und löscht die heruntergeladenen Dateien.
15.4 Der Anbieter erstattet dem Kunden in diesem Fall die für das betroffene Set gezahlte Lizenzgebühr nach Maßgabe der bereits verstrichenen Nutzungsdauer (bei Kündigung innerhalb von 12 Monaten nach Bereitstellung der Leistung vollständig, bei Kündigung nach Ablauf von 12 Monaten zur Hälfte, bei Kündigung nach Ablauf von 24 Monaten zu einem Viertel, bei Kündigung nach Ablauf von 60 Monaten erfolgt keine Erstattung).
Bei der Event-Lizenz erfolgt eine vollständige Erstattung, wenn die Veranstaltung zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung noch nicht begonnen hat. Die Erstattung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Wirksamwerden der Kündigung.
15.5 Der Anbieter haftet nicht für Leistungsstörungen, die auf Ereignissen außerhalb seines Einflussbereichs beruhen. Hierzu zählen insbesondere Gesetzesänderungen, behördliche Anordnungen, gerichtliche Entscheidungen und Änderungen der Wahrnehmungspraxis von Verwertungsgesellschaften. Die Regelungen der Ziffern 15.1 bis 15.4 bleiben unberührt.
15.6 Diese Regelung betrifft ausschließlich Änderungen nach Vertragsschluss. Für Umstände, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, gelten die §§ 12 und 13. Weitergehende gesetzliche Rechte beider Parteien, insbesondere aus § 313 BGB, bleiben unberührt.
§ 16 Pflichtverletzungen des Kunden
16.1 Bei einem Verstoß des Kunden gegen die Lizenzbestimmungen oder die Nutzungsbeschränkungen dieser AGB wird der Anbieter den Kunden zunächst unter Bezeichnung des Verstoßes in Textform abmahnen und ihm eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen.
16.2 Kommt der Kunde der Abmahnung innerhalb der gesetzten Frist nicht nach oder ist eine Abmahnung im Einzelfall entbehrlich, weil der Verstoß schwerwiegend ist oder eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht, ist der Anbieter berechtigt, das Kundenkonto zu sperren. Die Sperrung ist auf das zur Beseitigung des Verstoßes erforderliche Maß zu beschränken und aufzuheben, sobald der Verstoß beendet ist.
16.3 Bei einem schwerwiegenden oder trotz Abmahnung fortgesetzten Verstoß ist der Anbieter berechtigt, die eingeräumten Nutzungsrechte zu widerrufen und den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Fall hat der Kunde die Nutzung unverzüglich einzustellen und die heruntergeladenen Dateien zu löschen. § 4.6.3 bleibt unberührt.
16.4 Nachlizenzierung
Nutzt der Kunde die Musik über den lizenzierten Umfang hinaus, insbesondere an weiteren Standorten oder bei weiteren Veranstaltungen, ist der Anbieter berechtigt, die hierfür anfallende Lizenzgebühr nachzufordern. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Beginns der unberechtigten Nutzung gültige Preisliste einschließlich der zu diesem Zeitpunkt geltenden Nachlässe. Die nachgeforderte Lizenzgebühr wird auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch des Anbieters wegen derselben Nutzung angerechnet; eine doppelte Inanspruchnahme findet nicht statt.
16.5 Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Anbieters, insbesondere auf Unterlassung und Schadensersatz, bleiben im Übrigen unberührt.
§ 17 Newsletter und Werbung
17.1 Der Kunde kann im Bestellprozess oder über die Website seine Einwilligung in den Empfang des roombeats-Newsletters erteilen. Der Newsletter enthält Informationen über neue Sets, Angebote, Rabattaktionen und personalisierte Gutscheincodes.
17.2 Die Einwilligung erfolgt freiwillig und ist nicht Voraussetzung für den Vertragsschluss. Sie wird im Double-Opt-in-Verfahren eingeholt.
17.3 Der Kunde kann seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, insbesondere über den Abmeldelink in jeder Newsletter-E-Mail oder durch Mitteilung an den Anbieter. Durch den Widerruf entstehen keine anderen als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen.
17.4 Unabhängig hiervon ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden Transaktions- und Servicenachrichten zum Vertragsverhältnis zu übersenden (z. B. Bestellbestätigungen, Rechnungen, Informationen zu Lizenzdokumenten).
17.5 Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.
§ 18 Vertragsdauer
18.1 Für die Dauer der erworbenen Lizenzen gilt § 7.1. Ein Abonnement oder eine wiederkehrende Zahlungsverpflichtung entsteht nicht.
18.2 Für die Beendigung des Kundenkontos gelten §§ 4.5 bis 4.7.
18.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
§ 19 Schlussbestimmungen
19.1 Anwendbares Recht
Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
19.2 Gerichtsstand
19.2.1 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis Köln. Der Anbieter ist darüber hinaus berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
19.3 Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters, soweit gesetzlich zulässig.
19.4 Begriffe, Textform und Individualabreden
19.4.1 Werktage im Sinne dieser AGB sind Montag bis Freitag mit Ausnahme der am Sitz des Anbieters geltenden gesetzlichen Feiertage.
19.4.2 Soweit in diesen AGB die Textform vorgesehen ist, genügt die Übermittlung per E-Mail.
19.4.3 Individuelle Vertragsabreden haben gemäß § 305b BGB Vorrang vor diesen AGB.
19.5 Verbraucherschlichtung
Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
19.6 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Anbieterinformationen
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